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   OLG Koblenz, 15.10.1993 - 10 U 239/93   

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https://dejure.org/1993,16919
OLG Koblenz, 15.10.1993 - 10 U 239/93 (https://dejure.org/1993,16919)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.1993 - 10 U 239/93 (https://dejure.org/1993,16919)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 1993 - 10 U 239/93 (https://dejure.org/1993,16919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Begriffs "Bestandteil eines Gebäudes"; Versicherungsschutz für den Bruch einer Wasserleitung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VGB 62 § 2; VGB § 4 Nr. 2 b
    Abwasserleitung außerhalb des versicherten Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 11.01.2005 - 15 U 146/04

    Eigentumserwerb der Gemeinde bei Einbringung einer Wasserleitung in kommunales

    Eindeutig ist denn auch nach der Rechtsprechung und Literatur, dass im Grundsatz die Einbringung einer Wasserleitung in ein eigenes Grundstück zum Eigentumserwerb an der Leitung durch den Grundstückseigentümer nach §§ 946, 94 Abs. 1 S. 1 BGB führt, da es sich bei der Leitung insoweit um einen wesentlichen Bestandteil handelt (vgl. überwiegend mit Hinweis auf RGZ 168, 288 (290) Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., § 94, Rz 3; 95, Rz 6; Soergel/Mühl, 12. Aufl., 1987, Bd. I, § 94, Rz 31; Mü/Ko-Holch, 4. Aufl., Bd. 1, 2001, § 94, Rz 14; vgl. auch OLG Koblenz VersR 1995, 43).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2007 - 5 U 578/06

    Auslegung eines mit einem Kreditkartenvertrag abgeschlossenen

    Auch für das Versicherungsvertragsrecht (§ 88 VVG ) ist die Reichweite des Gebäudebegriffs offen (Römer/Langheid, VVG , 2.Aufl., § 88 Rdn. 1; vgl. auch BGH, Urt.v. 18.3.1992 - IV ZR 87/91 - VersR 1992, 606 ); so wird ein Hof nicht zum versicherten Gebäude gezählt (OLG Koblenz, VersR 1995, 43 ), ein Dachgarten oder eine Terrasse wohl (Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., H II Rdn. 68).
  • AG München, 10.12.2008 - 163 C 24193/08

    Wohngebäudeversicherung: Versicherungsschutz bei Blitzschlag in einen Hausbrunnen

    So hat auch das Oberlandesgericht Koblenz (VersR 1995, 43) entschieden, dass eine im Hof eines Grundstücks verlaufende Abwasserleitung zwar als Bestandteil des Grundstücks, nicht jedoch als Bestandteil des Gebäudes anzusehen ist und daher nicht mitversichert ist.
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